Kristina Hänel ist Allgemeinärztin und hat auf ihrer Seite nicht nur erklärt, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, sondern auch wie. Dafür wurde sie verurteilt, sie klagte dagegen, doch nun wurde dieses Urteil rechtskräftig. Ihr Vorteil: Jetzt kann sie eine Verfassungsbeschwerde einreichen - und so eventuell erreichen, dass der umstrittene Paragraf 219a, der das Werben für Abtreibungen verbietet, gestrichen wird.